Haushaltsanträge der SPD-Gemeinderatsfraktion 2019

Veröffentlicht am 10.03.2019 in Fraktion
 

Vorab merken wir an, dass aus vergangenen Jahren noch Haushaltsanträge bestehen, die nicht abschließend bearbeitet worden sind und nach wie vor Gültigkeit haben, welche sind: Einrichtung von Ladestationen für E-Mobilität sowie Einführung digitaler, papierloser GR-Arbeit.

1.
Die Verwaltung möge prüfen, wie die Hochdorfer Bürger in Bezug auf Gebühren und Beiträge entlastet werden können. Hierbei denken wir
a) an die Möglichkeit, nach Satzungsänderung die Friedhofsgebühren in geeigneten Bereichen zu reduzieren.
b) an die Möglichkeit der Umsetzung eines gebührenfreien, letzten Kindergartenjahres.

Begründung:
a) wenn die teuer renovierte Aussegnungshalle aufgrund hoher Gebühren weniger in Anspruch genommen wird ist der Deckungsgrad der Unkosten möglicherweise geringer als bei größerer Auslastung mit geringeren Gebühren.
b) In einigen Bundesländern sind die Kindergartengebühren abgeschafft. Das soll im Hinblick auf gute frühkindliche Bildung für alle auch das Ziel in BW sein. Von kommunaler Seite muss finanzielle Unterstützung beim Land eingefordert werden. Als Einstieg sehen wir die Gebührenfreistellung des letzten Kindergartenjahres, zumal der Deckungsgrad derzeit kaum 15% beträgt.

2.
Die Verwaltung wird beauftragt, sehr zeitnah mit der evangelisch-methodistischen Kirchengemeinde Gespräche aufzunehmen hinsichtlich der Veräußerung der Friedenskirche.

Begründung:
Die Entwicklung der zentralen Ortsmitte mit Rathaus, evangelischer Kirche, Gemeindehaus und Pfarrhaus sollte wohl überlegt sein. Es soll geprüft werden, ob die Friedenskirche geeignet ist, ein Haus der Bürger und Vereine zu werden.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) folgende Maßnahmen voranzubringen und zu beantragen:
a) Anpassung der Busverbindungen des ÖPNV nach Kirchheim, Plochingen und Reichenbach an die aktuellen Bedarfe der Schüler und der Berufspendler.
b) Ertüchtigung der Radwegeverbindung nach Kirchheim, Reichenbach und Rosswälden sowie Markierung von Sicherheitsradstreifen, wo keine Radwege sind (Ortseingang von Notzingen kommend und von Jahnstraße bis Essotankstelle)

Begründung:
a) Geänderte Schülerströme erfordern geänderte und verdichtete Fahrpläne; das wiederum sollte auch Berufspendlern den Umstieg von Privat-PKW auf öffentliche Verkehrsmittel weiterhin ermöglichen und nicht erschweren.
b) Als priorisiertes Ziel der grün-schwarzen Landesregierung wurde der Radwegeausbau angegeben: diese sollten gewissen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit vor allem unserer Schulkinder entsprechen. Radwege außer Ortes sollen auch bei ungünstigen Wetterbedingungen befahrbar sein!

4.
Eine „Freiwillig-Tempo-40-Zone“ ausweisen vom Kreisverkehr Rosswälderstraße, Bachstraße, Kirchstraße bis zur Einmündung in die Kirchheimer Straße.

Begründung:
Nachdem andere Gemeinden gute Erfahrungen mit einer freiwilligen Tempolimitierung gemacht haben und wir dem Ziel „Tempo 30“ anscheinend nicht näher kommen halten wir es für eine Möglichkeit, mit geeigneter Beschilderung diesen Versuch zu starten. Wir erhoffen Entlastung der Anwohner und geringeres Gefährdungspotenzial, und wir erhoffen, dass die Akzeptanz von Tempo 40 bei den motorisierten Verkehrsteilnehmern größer ist als bei Tempo 30.

5.
Die Gemeindeverwaltung möge gegenüber dem Verkehrsministerium BW zum Ausdruck bringen, dass die Gemeinde Hochdorf erheblich beeinträchtigt ist durch die mehrfachen, täglichen Leerfahrten von Bussen der Fa. Rexer durch das Ortsgebiet. Dies und die grundsätzliche ökologische Belastung sind nicht zu rechtfertigen.

Begründung:
Es besteht ein offensichtlicher Widerspruch zu umweltpolitischen Positionen der Landesregierung und wir wollen als konkret betroffene Gemeinde unser Unverständnis und unseren Unmut zum Ausdruck bringen. Wir bitten daher um eine Erklärung des Verkehrsministeriums zu diesem Vorgang.

6.
Das Anlegen von Bienenweiden soll ausgeweitet werden z.B. im Bereich des Stelledreiecks und Böschung gegenüber der Esso-Tankstelle. Dabei soll unbedingt auf die vorherige Anwendung von Round up und anderen Pestiziden verzichtet werden!

Begründung:
Ökologische und optische Aufwertung von Grünzonen, Förderung von Biodiversität.