Am 6. Oktober 2010 fand auf Drängen der drei Oppositionsfraktionen eine Aktuelle Stunde aus Anlass der sich zuspitzenden Auseinandersetzung um das Projekt Stuttgart 21 statt.
Am 6. Oktober 2010 fand auf Drängen der drei Oppositionsfraktionen eine Aktuelle Stunde aus Anlass der sich zuspitzenden Auseinandersetzung um das Projekt Stuttgart 21 statt.
Am 30. September wurden bei einem Polizeieinsatz viele friedliche Demonstranten verletzt. Dies hat die Fronten weiter verhärtet. Seit Wochen verweigert der CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, den ernsthaften Dialog. Auch die Bundeskanzlerin und ihre schwarz-gelbe Regierung haben sich an der Stimmungsmache gegen die Kritiker von Stuttgart 21 beteiligt. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung der SPD-Baden-Württemberg nach einer Volksabstimmung über Fortsetzung oder Ende des Projekts Stuttgart 21. Bis ein Ergebnis der Volksbefragung vorliegt sollen die Bauarbeiten ruhen.
Die Politik und nicht die Polizei müsse den Konflikt lösen, forderte der SPD-Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der SPD-Baden-Württemberg Peter Friedrichs in der Aktuellen Stunde. Die Verantwortung für die Vorfälle am 30. September trage Ministerpräsident Mappus und es habe sich gezeigt, dass er dieser nicht gewachsen sei. Die Auseinandersetzung mache deutlich, dass Deutschland mehr direkte Demokratie brauche. Die Befürworter von Stuttgart 21 müssten für eine breite Unterstützung des Projekts streiten.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Florian Pronold nannte das bisherige Gesprächsangebot von Mappus unehrlich. Einfach nur darüber zu reden und dann weiter zu machen wie bisher, überzeuge die Menschen nicht. Der Bau- und Vergabestopp bis zur Volksabstimmung seien die Voraussetzungen, um mit der Bevölkerung zu einer sachlichen Auseinandersetzung zu kommen. Dazu gehöre es, die aktuellen Kostenentwicklungen des Projekts und auch die Alternativen ehrlich zu betrachten. Auch wenn beim Projekt Stuttgart 21 alle rechtsstaatlichen Bedingungen erfüllt seien, reiche dies als Legitimationsgrundlage nicht mehr aus.
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